Hundesteuer - Anmeldung


Information
Anmeldung
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

So geht es nach der Anmeldung weiter

1 Anmeldung absenden

Sie senden das Formular online an uns.

2 Prüfung durch die Gemeinde

Wir prüfen Ihre Angaben nach Eingang.

3 Bescheid und Marke erhalten

Sie erhalten den Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke.

4 Hundesteuer bezahlen

Die Hundesteuer beträgt 26,00 € pro Hund und Jahr.

Gut zu wissen: Der Bescheid gilt dauerhaft. Sie erhalten nicht jedes Jahr einen neuen Bescheid.

Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung .

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Anmeldung erforderlich

Für diesen Antrag benötigen Sie ein BundID- oder BayernID-Konto. Die Anmeldung erfolgt sicher über das jeweilige Nutzerkonto.

Hinweis:
BundID wird empfohlen, da sie für viele Verwaltungsleistungen bundesweit genutzt werden kann.

Anmeldung ist möglich über: BundID oder BayernID. Nutzen Sie die entsprechenden Login-Buttons im Formular.

Noch kein BundID-Konto?
Jetzt kostenlos BundID erstellen →
 

Sollte es zu technischen Problemen kommen, stehen Ihnen unten zusätzliche Anmeldebuttons für BundID oder BayernID als Alternative zur Verfügung

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Eine Antrags-Id gruppiert alle Nachrichten, Dokumente und Statusmeldungen im ZBP.
Angaben zum Hund:

Das Wurfdatum eines Hundes ist der Tag, an dem der Hund geboren wurde. Es ist das Datum, an dem die Hündin ihre Welpen zur Welt gebracht hat.

Welche Rassen und Gruppen als Kampfhunde gelten, ist in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit festgelegt.

Mir ist bekannt, dass zum Halten eines Kampfhundes gemäß Art. 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes eine Prüfung und eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde Gräfelfing notwendig sind.

z.B. Kontoauszug oder Bescheid


Weiteren Hund mit Button "(+) weitere hinzufügen" anmelden

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen. 

Zustimmung zur Zustellung per BayernID

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Einwilligung zur Zustellung per E-Mail

Sie sind nicht mit einem Nutzerkonto angemeldet. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine persönlichen Daten per E-Mail senden können, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Mir ist bewusst, dass die Kommunikation per E-Mail ggf. unverschlüsselt erfolgen kann. Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem online einreichen möchten, können Sie uns Ihre Zustimmung geben. Alternativ können Sie das ausgefüllte Dokument herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag über die BayernID zu stellen. 

Die Übertragung Ihres Antrags erfolgt per E-Mail. Wir empfehlen jedoch die Antragstellung über ein Nutzerkonto, da sich die Bearbeitungszeit dadurch um bis zu 3 Tage verkürzt. Zudem profitieren Sie von automatischer Datenspeicherung und einem sicheren Postfach für die Kommunikation mit den Behörden. 

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung gegeben haben. 

Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 2300
Steuerstelle
hundesteuer@graefelfing.bayern.de

Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

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