Abbrennen eines Feuerwerks


Information
Anmeldung
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

Informationen zur Antragsstellung

Beschreibung:

Besitzen Sie keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG), benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Gemeinde, wenn Sie ein Feuerwerk der Kategorie F2 im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. Dezember abbrennen möchten.

 

Gebühren:

Die Gebühren für Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.
Je nach Fall können die Kosten variieren.

Weitere Informationen:

hier finden Sie weitere Informationen

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Wenn Sie kein Unternehmenskonto haben, melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (BayernID, BundID) an. Wählen Sie dazu bei „Anmelden als“ die Option „Privatperson“. Im Antrag können Sie anschließend angeben, dass Sie für eine Organisation handeln.

Anmeldung mit Nutzerkonto:

Sie haben noch kein Nutzerkonto?

Mit einem Nutzerkonto wie der BayernID oder BundID können Sie sich sicher online identifizieren und Ihre Daten automatisch übernehmen lassen.

BayernID-Konto erstellen BundID-Konto erstellen

✅ Unsere Empfehlung:

Für die Registrierung empfehlen wir die Nutzung des Online-Ausweises (eID) oder des ELSTER-Zertifikats. Diese bieten ein besonders hohes Sicherheitsniveau und vollständigen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen.

Anmeldung mit Unternehmenskonto

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität Unternehmen in Deutschland, basierend auf ELSTER. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für zahlreiche Online-Dienste verschiedener Behörden verwenden. Dabei werden die Formulare automatisch mit den Daten Ihrer Organisation ausgefüllt. Alternativ können Sie das Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie die Unternehmensangaben auf der nachfolgenden Seite selbst eintragen. 

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Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Eine Antrags-Id gruppiert alle Nachrichten, Dokumente und Statusmeldungen im ZBP.
Grund für das Abbrennen eines Feuerwerks
Angaben zu den verwendeten pyrotechnischen Gegenständen

Klasse I. = Kleinstfeuerwerk

Klasse II. = Kleinfeuerwerk

Klasse III. = Mittelfeuerwerk

Klasse IV. = Großfeuerwerk

 

weitere Informationen finden Sie hier!

Angaben zum Veranstaltungsort /-zeit

z.B. Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, explosionsgefährdete Betriebe oder Anlagen, Eisbahnanlagen, etc.

Die Zeit von wann bis wann?

Angaben zur Person, die die pyrotechnischen Gegenstände abbrennen soll

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Zustimmung zur Zustellung per BayernID

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Einwilligung zur Zustellung per E-Mail

Sie sind nicht mit einem Nutzerkonto angemeldet. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine persönlichen Daten per E-Mail senden können, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Mir ist bewusst, dass die Kommunikation per E-Mail ggf. unverschlüsselt erfolgen kann. Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem online einreichen möchten, können Sie uns Ihre Zustimmung geben. Alternativ können Sie das ausgefüllte Dokument herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag über die BayernID zu stellen. 

Die Übertragung Ihres Antrags erfolgt per E-Mail. Wir empfehlen jedoch die Antragstellung über ein Nutzerkonto, da sich die Bearbeitungszeit dadurch um bis zu 3 Tage verkürzt. Zudem profitieren Sie von automatischer Datenspeicherung und einem sicheren Postfach für die Kommunikation mit den Behörden. 

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung gegeben haben. 


Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089/8582-1049
Ordnungsamt
s.zwillich@graefelfing.bayern.de

Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

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